Dienstag, 25. Oktober 2016

Einreichung Motion zur Einführung der ausserordentlichen Gemeindeorganisation

Mit der Motion verlangen Barbara Streit-Kofmel und Claudio Hug namens der CVP/GLP-Fraktion, dass die Stadt Solothurn die ausserordentliche Gemeindeorganisation einführt. Zur Ausarbeitung einer entsprechenden Vorlage soll eine politisch zusammengesetzte Arbeitsgruppe eingesetzt werden.

Einführung der ausserordentlichen Gemeindeorganisation
Die Einführung der ausserordentlichen Gemeindeorganisation wird im Grundsatz beschlossen. Es wird eine politische Arbeitsgruppe eingesetzt, in der alle Fraktionen entsprechend ihrem Anteil im Gemeinderat vertreten sind. Die Arbeitsgruppe wird beauftragt, eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten und dem Gemeinderat zu unterbreiten. Sie wird dabei durch die Verwaltung nach Bedarf fachlich unterstützt. Der Gemeinderat wird über den Stand der Arbeiten regelmässig informiert.

 

Begründung:
 
Die heutige Gemeindeorganisation ist mit erheblichen Nachteilen verbunden:
 
Die Exekutive funktioniert nicht als Einheit, sondern ist dreigeteilt in Stadtpräsidium, Gemeinderatskommission und Gemeinderat. Der Gemeinderat agiert dabei als Zwitter, halb Parlament, halb Exekutive. In dieser Rolle kann er die Aufsicht über die Verwaltung nur eingeschränkt wahrnehmen, da er ohne Ressortsystem zu wenig Einsicht in die Verwaltungstätigkeit hat. Das in Schweizer Exekutiven ansonsten gängige Kollegialitätsprinzip (Exekutive vertritt getroffene Entscheide mit einer Stimme) kann im heutigen System mit dreissig Gemeinderäten nicht umgesetzt werden. 
 
Die GRK fungiert als quasi-Stadtrat, hat aber bei weitem nicht diejenigen Befugnisse, welche die Exekutive in einer ausserordentlichen Gemeindeorganisation hätte. Die Einsicht der GRK in die Verwaltungstätigkeit ist ohne Ressortsystem und direkte Personalführung durch die GRK-Mitglieder ebenfalls gering. Bei einem Milizgremium sind zudem die zeitlichen Ressourcen der Mitglieder begrenzt. 
 
Gemeinderat und Gemeinderatskommission sind hochgradig abhängig von den Informationen, welche die Verwaltung und das Stadtpräsidium an sie heranträgt. Der Stadtpräsident verfügt als Einzelperson über mehr Entscheidkompetenzen und trägt mehr Verantwortung, als dies in den meisten Schweizer Städten der Fall ist. Bei einem personellen Wechsel gehen der Exekutive auf einen Schlag ein enormes Wissen und Erfahrung verloren. Ein mehrköpfiges Führungsgremium würde in dieser Hinsicht mehr Kontinuität gewährleisten. 
 
Auf Stufe Legislative wird mit dem heutigen System die Bevölkerung nicht ausreichend repräsentiert. So kamen im Juni 2014 von rund 11'700 Stimmberechtigten ganze 63 an die Gemeindeversammlung der Stadt Solothurn (ca. 0,5% der Stimmberechtigten, davon die Mehrheit Gemeinderäte oder Verwaltungsvertreterinnen) und auch sonst ist die Beteiligung nur unwesentlich höher. Dies fördert die Gefahr, dass vor allem Interessengruppen die Gemeindeversammlung besuchen, die ihre Anliegen durchbringen wollen. Doch auch wenn die Anzahl der Besucher inskünftig wieder zunehmen würde, stellt sich die Frage, ob die Gemeindeversammlung für eine Stadt wie Solothurn die geeignete Form zur demokratischen Mitbestimmung ist: Bei einem Besucheraufmarsch von 1000 Personen, was immer noch weniger als 10 Prozent der Stimmberechtigten wäre, würde eine geordnete Debatte schwierig und der/die einzelne Stimmberechtigte könnte sich kaum mehr äussern. 
 
Für die Zukunft braucht es ein zeitgemässes, staatsrechtlich einwandfreies politisches System mit einer klaren Trennung von Exekutive und Legislative, wie es in den allermeisten Städten der Schweiz existiert und sich auch bewährt hat.