Sonntag, 25. November 2018

Medienmitteilung: glp fasst Ja-Parole zur Einführung der ausserordentlichen Gemeindeorganisation in der Stadt Solothurn

An ihrer Mitgliederversammlung hat die glp Solothurn und Umgebung im Hinblick auf die Gemeindeversammlung vom 18. Dezember einstimmig die JA-Parole zum Eintreten auf die Vorlage zur Einführung der ausserordentlichen Gemeindeorganisation in der Stadt Solothurn beschlossen.

Die heutige Organisation der Stadt Solothurn ist mit erheblichen Nachteilen verbunden. Der Gemeinderat ist ein Zwitter, halb Parlament, halb Exekutive. Die Aufsicht über die Verwaltung kann er nicht richtig wahrnehmen, da er zu wenig Einsicht in die Verwaltungstätigkeit hat. Mit der Einführung eines fünfköpfigen Stadtrates wird das Regieren zur Teamarbeit und die Bevölkerung wird besser repräsentiert als mit der heutigen Ein-Mann-Regierung.

Mit der Abschaffung der Gemeindeversammlung geht unbestrittenerweise eine demokratische Tradition verloren. Nüchtern betrachtet bieten die entsprechenden Abende für die Bürgerinnen und Bürger jedoch mehr Frust als Lust: Die meisten Geschäfte werden durchgewunken und alle finanziell gewichtigen Vorlagen müssen an der Urne bestätigt werden. Ausufernde Diskussionen zu den immergleichen Themen dominieren die Agenda und lassen die Versammlungen häufig bis weit nach 22.00 Uhr andauern. Bei der wichtigsten Vorlage der letzten Jahre, der Fusionsabstimmung, wurde die Gemeindeversammlung zudem an der Urne übersteuert.

Die ausserordentliche Gemeindeorganisation bietet demgegenüber zeitgemässere Mitwirkungsinstrumente: Die Bürgerinnen und Bürger können Initiativen lancieren oder gegen Parlamentsbeschlüsse das Referendum ergreifen. Damit ist auch das Mitspracherecht der Bevölkerung beim Steuerfuss gesichert. Mittels Volksmotion oder Volkspostulat ist es zudem auch für „Normalbürger“ einfach möglich, ein Geschäft ins Parlament zu bringen. Damit können auch Personen am politischen Leben teilhaben, die heute faktisch davon ausgeschlossen sind, z.B. Personen, die abends arbeiten, Kinder betreuen, krank sind oder aufgrund fortgeschrittenen Alters nicht mehr an der Gemeindeversammlung teilnehmen können.