Dienstag, 29. Oktober 2019

Einreichung Motion «Bessere Anstellungsbedingungen für Verwaltungsleitende (1)»

Die Motion hinterfragt die Wohnsitzpflicht für Verwaltungsleitende der Stadt Solothurn. Die Einreichung erfolgte im Gemeinderat vom 29. Oktober 2019.

Bessere Rahmenbedingungen bei der Anstellung von Verwaltungsleitenden (1)

Damit die Stadt bei der Neubesetzung von Stellen für Verwaltungsleitende die breitestmögliche Auswahl hat, soll die mit einem öffentlichen Interesse begründete Möglichkeit zur Wohnsitzpflicht für Verwaltungsleitende abgeschafft werden.

 

Das Stadtpräsidium wird beauftragt, dem Gemeinderat eine entsprechende Änderung der Dienst- und Gehaltsordnung zur Verabschiedung zuhanden der Gemeindeversammlung zu unterbreiten.

 

Begründung:

Die Situation bei den Verwaltungsleitenden ist zurzeit stabil. Der Zeitpunkt ist deshalb ideal, die Rahmenbedingungen bei Neubesetzungen unabhängig von konkreten Stellen oder Personen zu hinterfragen und zu verbessern.

 

Die Gemeinderatskommission kann gemäss §20 DGO heute den Wohnsitz des Gemeindepersonals vorschreiben, sofern dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist oder es im öffentlichen Interesse liegt. Offenbar wurde bis anhin für Verwaltungsleitenden regelmässig eine Wohnsitzpflicht in der Stadt festgelegt, welche mit einem öffentlichen Interesse begründet wurde.

 

Eine solche Wohnsitzpflicht ist heute nicht mehr zeitgemäss. Es ist nicht zu erwarten, dass der Finanzverwalter, die Leiterin der sozialen Dienste oder der Stadtschreiber die Arbeit schlechter erledigt, wenn er/sie in Bellach, Zuchwil oder Utzenstorf wohnen würde statt in Solothurn. Hingegen ist es offensichtlich, dass die Wohnsitzpflicht potentielle Bewerberinnen und Bewerber abschrecken kann, beispielsweise wenn schulpflichtige Kinder, pflegebedürftige Eltern, an einem anderen Wohnort arbeitstätige Partner/-innen, Hauseigentum etc. im Spiel sind. Die heutige Regelung schränkt die Auswahl der Stadt somit ohne Not ein. Gemäss Zeitungsberichten könnte die Wohnsitzpflicht gar eine Rolle beim Abgang der früheren Leiterin des Rechts- und Personaldiensts gespielt haben.

 

Die Möglichkeit zur Wohnsitzpflicht aus betrieblichen Gründen soll nicht abgeschafft werden. Eine solche kann beispielsweise bei der Polizei, der Feuerwehr oder auch in anderen Bereichen weiterhin sinnvoll sein.